Zahnzusatzversicherung in der Ortenau: was die Kasse zahlt und was nicht

Zahnzusatzversicherung in der Ortenau: was die Kasse zahlt und was nicht

Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse beim Zahnersatz?

Zahnersatz ist der Bereich, in dem gesetzlich Versicherte am meisten selbst zahlen – in der Ortenau wie überall. Für Zahnersatz zahlt die gesetzliche Krankenversicherung einen Festzuschuss. Er richtet sich nach der Regelversorgung, also der einfachen, medizinisch ausreichenden Lösung für den jeweiligen Befund. Alles, was darüber hinausgeht, tragen Sie selbst. Der Zuschuss steigt eventuell, wenn Sie Ihre Vorsorgeuntersuchungen im Bonusheft lückenlos nachweisen können. Das Bonusheft ist damit die einfachste Möglichkeit, den eigenen Anteil zu senken und die am häufigsten vergessene. Praktisch heißt das: Bei Krone, Brücke oder Implantat entsteht eine Lücke zwischen dem, was Ihr Zahnarzt vorschlägt, und dem, was die Kasse trägt. Wie groß sie ist, steht im Heil- und Kostenplan. Auch bei professioneller Zahnreinigung und hochwertigen Füllungen Erwachsenen übernimmt die Kasse wenig oder nichts.

Wartezeit, Zahnstaffel, laufende Behandlung: worauf kommt es an?

Drei Punkte entscheiden bei der Zahnzusatzversicherung darüber, ob ein Tarif zu Ihrer Situation passt. Erstens die Wartezeit: Viele Tarife leisten in den ersten Monaten nach Abschluss noch nicht. Es gibt Tarife mit Sofortschutz, bei denen diese Wartezeit entfällt, einer der wichtigsten Unterschiede zwischen zwei auf den ersten Blick ähnlichen Angeboten. Zweitens die Zahnstaffel: In den ersten Versicherungsjahren ist die Leistung häufig auf einen Höchstbetrag je Jahr begrenzt. Wer kurz nach Abschluss eine größere Behandlung braucht, bekommt deshalb nicht automatisch den vollen Erstattungssatz. Drittens, und das ist der wichtigste Punkt: Behandlungen, die bereits begonnen haben oder angeraten wurden, sind in der Regel nicht versichert. Wer den Heil- und Kostenplan schon in der Hand hält, ist meist zu spät dran. Wir gehen diese drei Punkte mit Ihnen anhand des konkreten Tarifs durch.

Was zahlt die Kasse bei Kieferorthopädie für Kinder?

Bei Kindern und Jugendlichen geht es beim Zahnzusatz selten um Zahnersatz, sondern fast immer um Kieferorthopädie. Die gesetzliche Kasse übernimmt eine kieferorthopädische Behandlung nur ab einem bestimmten Schweregrad der Fehlstellung. Liegt die Einstufung darunter, zahlen die Eltern die Behandlung vollständig selbst und sie kann sich über Jahre ziehen. Auch innerhalb einer bezuschussten Behandlung gibt es Zusatzleistungen, die die Kasse nicht trägt, etwa bestimmte Materialien oder Verfahren. Der Zeitpunkt ist hier besonders wichtig: Sobald eine Fehlstellung diagnostiziert oder eine Behandlung angeraten ist, greift der Schutz für diesen Fall in der Regel nicht mehr. Sinnvoll ist der Abschluss deshalb frühzeitig, bevor die bleibenden Zähne vollständig durchgebrochen sind. Bringen Sie zum Gespräch mit, was Sie haben – auch der letzte zahnärztliche Befund hilft weiter.

Wie gehen wir bei der Tarifauswahl vor?

Bei einer Zahnzusatzversicherung fragen wir zuerst nach dem Ist-Zustand: Wie viele Zähne sind bereits ersetzt oder überkront, wann waren Sie zuletzt in Behandlung. Danach klären wir, was Sie erwarten. Wer eine hochwertige Versorgung möchte, braucht einen anderen Tarif als jemand, der nur den größten Kostensprung abfedern will. Anschließend zeigen wir Ihnen, was der Tarif in welchem Jahr leistet, nicht nur den Erstattungssatz, sondern auch Wartezeit und Staffel. Sie bekommen das schriftlich und entscheiden in Ruhe.

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