Hausverwalter & WEG

Hausverwalter & WEG

Verwalter haften mit

Wir arbeiten für Hausverwaltungen, WEG-Verwalter und private Eigentümer: Vermögensschaden, Gebäude im Bestand, Verkehrssicherung. Büro in Ohlsbach, Beratung per Video deutschlandweit.

Vermögensschaden: Eine Frist verstreicht, die Gemeinschaft verlangt Ersatz

Die Eigentümerversammlung beschließt die Dachsanierung. Das Angebot liegt vor, der Auftrag geht raus, die Arbeiten laufen. Später zeigen sich Mängel – und beim Blick in die Unterlagen fällt auf, dass die Gewährleistung gegenüber dem Handwerksbetrieb nicht rechtzeitig geltend gemacht wurde. Kein Feuer, kein Wasser, kein verletzter Mensch: ein reiner Vermögensschaden. Und die Gemeinschaft schaut auf die Verwaltung. Reine Vermögensschäden sind in einer Betriebshaftpflicht üblicherweise nicht mitversichert. Dafür gibt es die Vermögensschadenhaftpflicht. Wir prüfen mit Ihnen, ob die Deckungssumme zum verwalteten Bestand passt, ob angestellte Mitarbeiter und Untervollmachten eingeschlossen sind und wie die Nachhaftung nach einem Mandatsende geregelt ist. Schreiben Sie uns kurz per WhatsApp, wie viele Einheiten Sie verwalten. Den sicheren Weg für Ihre Police nennen wir dann. Sie bekommen einen schriftlichen Deckungsabgleich, den Sie Ihren Eigentümern vorlegen können.

Leitungswasser im Bestand: Der Schaden wird oft erst nach Wochen sichtbar

Ein Mieter meldet eine feuchte Wand im Erdgeschoss. Ursache ist eine undichte Steigleitung hinter dem Putz; gelaufen ist sie vermutlich schon länger. Es folgen Aufstemmen, Trocknungsgeräte im Treppenhaus, neuer Estrich und eine Mietminderung. In der nächsten Versammlung kommt dann die Frage, warum der Beitrag für dieses Objekt steigt. Gebäudeversicherung im Bestand ist Feinarbeit. Wir sehen uns an, ob die Versicherungssumme zum heutigen Wert passt, ob Ableitungsrohre auf dem Grundstück eingeschlossen sind, wie Elementargefahren geregelt sind und ob Mietausfall mitversichert ist. Ein höherer Selbstbehalt kann in einem Bestand sinnvoll sein und in einem anderen zum Problem werden – das hängt von der Schadenhistorie ab, nicht vom Prospekt. Legen Sie uns die Policen von zwei Objekten vor, die Sie für vergleichbar halten – digital oder im Termin. Wir zeigen Ihnen die Unterschiede am geteilten Bildschirm, bevor die nächste Versammlung ansteht.

Verkehrssicherungspflicht: Schnee, Laub und die lose Gehwegplatte

Januar, früher Morgen, der Gehweg vor dem Objekt in Offenburg ist nicht geräumt. Eine Passantin stürzt und bricht sich das Handgelenk. Wenige Wochen später liegt ein Anwaltsschreiben auf Ihrem Schreibtisch. Jetzt zählt nur noch, was Sie belegen können: Wurde der Winterdienst wirksam übertragen? Wurde die Ausführung kontrolliert? Und wer hat das dokumentiert? Wir gehen mit Ihnen durch, wie die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht der Objekte und die Haftpflicht Ihrer Verwaltung ineinandergreifen und an welcher Stelle Ihre Dienstleisterverträge die Übertragung sauber regeln sollten. Das ist weniger eine Produktfrage als eine Frage der Organisation. Genau deshalb sprechen wir vorher darüber und nicht erst im Schadenfall.

Verwalterbüro lahmgelegt: Mieterdaten, Abrechnungen, Zahlungsverkehr

Kurz vor den Betriebskostenabrechnungen lässt sich die Verwaltungssoftware nicht mehr öffnen. Betroffen sind Mieterdaten, Kontoverbindungen und der komplette Schriftverkehr. Ein Datenschutzvorfall muss innerhalb einer sehr kurzen gesetzlichen Frist gemeldet werden, die Eigentümer fragen nach ihren Rücklagenkonten, und die Abrechnungen haben trotzdem ihren Termin. Wir klären mit Ihnen zuerst die Reihenfolge: Wiederherstellung, Meldung, Information von Eigentümern und Mietern. Danach prüfen wir, ob und in welchem Umfang sich Wiederherstellungskosten, Betriebsunterbrechung und Ansprüche Dritter absichern lassen. Vorausgesetzt werden fast immer nachweisbare Sicherungen: Datensicherung, geregelte Zugriffsrechte, aktuelle Systeme. Beantworten Sie uns drei Fragen: Wo liegen Ihre Daten, wer hat Zugriff, und wann wurde die Wiederherstellung zuletzt getestet? Danach sprechen wir konkret weiter.

Sie vermieten selbst? Zwei Wohnungen sind schon ein kleiner Betrieb

Sie haben eine Wohnung geerbt und eine zweite dazugekauft. Beide sind vermietet, beide liegen in einer Eigentümergemeinschaft. Dann zieht eine Mieterin aus, die Wohnung ist beschädigt, die Miete kam zuletzt unpünktlich – und Sie stellen fest: Für den Wasserschaden aus dem Bad ist die Gemeinschaft zuständig, für den Bodenbelag Sie selbst. Erklärt hat Ihnen das vorher niemand. Wir sortieren, welcher Vertrag zur Wohnung gehört und welcher zur Gemeinschaft, wo Sie doppelt versichert sind und wo überhaupt nicht. Themen sind unter anderem die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, Mietausfall, Rechtsschutz für Vermieter und die Frage, was eine private Haftpflichtversicherung in dieser Rolle noch abdeckt. Halten Sie die letzte Hausgeldabrechnung und Ihre Policen bereit – digital oder auf Papier. Ein Termin reicht meist, um Ordnung in die Unterlagen zu bringen; er geht auch per Video. Wie das abläuft, steht auf unserer Seite „Digitale Beratung“.

Auslandsreise-Krankenversicherung

Schnell gesund werden - egal wo

Im Ausland sind ärztliche Behandlungen, Medikamente oder gar ein Krankenhausaufenthalt meist eine kostspielige Privatangelegenheit. Sichern Sie deshalb sich und Ihre Familie im Ausland ab – mit einer Reisekrankenversicherung der DKV.