Metallverarbeitende Industrie: Schutz für Zulieferer und Lohnfertiger

Metallverarbeitende Industrie: Schutz für Zulieferer und Lohnfertiger

Für wen diese Seite gedacht ist – und warum ein Standardpaket selten passt

Ein Lohnfertiger mit fünf CNC-Maschinen braucht etwas anderes als eine Härterei, ein Galvanikbetrieb etwas anderes als ein Schweißfachbetrieb. Genau deshalb beginnt es bei uns mit einem Risikogespräch und nicht mit einem Angebot. Die Branche ist mittelständisch geprägt: In Baden-Württemberg haben 86 Prozent der Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie weniger als 250 Mitarbeiter, insgesamt arbeiten dort rund 980 000 Menschen in über 5 000 Betrieben (Quelle: Südwestmetall, Stand 2023/2024). In Nordrhein-Westfalen sind es rund 5 789 Betriebe mit etwa 657 552 Beschäftigten (Quelle: METALL NRW, 2025). Im Ortenaukreis gehören Maschinenbau in Offenburg und im Kinzigtal, Stahlerzeugung in Kehl und Automobilzulieferer in Oberkirch zu den Leitbranchen.

Was passiert, wenn ein Teil erst beim Kunden auffällt?

Das ist die Frage, an der sich in der Zulieferung fast alles entscheidet. Ein mangelhaftes Teil wird eingebaut, lackiert, verschraubt und fällt erst in der Endmontage oder beim Endkunden auf. Der Schaden am Teil selbst ist dabei meist der kleinste Posten. Teuer werden die Folgen: die Kosten für Ausbau und Wiedereinbau, der Schaden an der weiterverarbeiteten Sache, die vermischte Charge, die Prüfung der übrigen Lieferung. Eine einfache Betriebshaftpflicht deckt diese Positionen in der Regel nicht ab, dafür gibt es die erweiterte Produkthaftpflicht mit den entsprechenden Bausteinen. Dazu kommt die gesetzliche Seite: Nach dem Produkthaftungsgesetz haftet der Hersteller eines Teilprodukts verschuldensunabhängig für Personen- und bestimmte Sachschäden.

Rückruf: der Fall, der einen mittelständischen Betrieb kippen kann

Rückrufe sind kein Ausnahmeereignis, sondern ein fester Bestandteil der Fahrzeugindustrie. Selbst im rückläufigen Jahr 2025 waren nach Prüfungen des Kraftfahrt-Bundesamtes rund 1,78 Millionen Fahrzeuge in Deutschland von Rückrufen betroffen – ein Rückgang um 37 Prozent gegenüber 2024, aber eben immer noch 1,78 Millionen (Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Bilanz 2025). Für einen Zulieferer ist die entscheidende Frage nicht, ob er den Rückruf verursacht hat, sondern was in seinen Einkaufsbedingungen steht. Viele Rahmenverträge der Automobilindustrie enthalten Rückrufklauseln, die den Lieferanten an den Kosten beteiligen: Werkstattstunden, Ersatzteile, Logistik, Kundeninformation. Für diese Kosten gibt es eine eigene Deckung, die Rückrufkostenversicherung. Ob sie für Ihren Betrieb sinnvoll ist, hängt an Ihren Verträgen, deshalb schauen wir zuerst dorthin.

Wenn die Maschine stillsteht, steht der Auftrag still

Ein Bearbeitungszentrum ist selten schnell ersetzt. Zwischen Schadentag und wieder laufender Fertigung liegen Gutachten, Ersatzteile, Lieferzeit und Einrichtung und in dieser Zeit laufen Löhne, Mieten und Leasingraten weiter, während die Aufträge zum Wettbewerb wandern. Genau diese Lücke schließt die Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung, während die Maschinenversicherung den Sachschaden selbst trägt: Bedienfehler, Kurzschluss, Bruch. Für Steuerungen und Messtechnik gibt es die Elektronikversicherung. Der zweite große Punkt ist Feuer. Späne, Kühlschmierstoffe, Hydrauliköl, Härtereiöfen und Absauganlagen sind ein Brandlastprofil, das mit einer Bürofläche nichts gemein hat. Wichtig ist dabei weniger die Versicherungssumme als die Haftzeit: Wie lange zahlt die Betriebsunterbrechung? Zwölf Monate sind Standard und für einen Sonderanlagenbau oft zu kurz.

Kühlschmierstoffe, Öle, Galvanik: die Umwelthaftung wird unterschätzt

Wer wassergefährdende Stoffe lagert oder verwendet, haftet für Gewässerschäden nach § 89 Wasserhaushaltsgesetz verschuldensunabhängig – es genügt, dass der Stoff aus Ihrer Anlage stammt. Ein undichter Tank, eine übergelaufene Auffangwanne, ein Ölabscheider, der bei Starkregen versagt: Der Sanierungsaufwand für Boden und Grundwasser übersteigt schnell das, was ein Betrieb aus der Kasse zahlt. Dazu kommt das Umweltschadensgesetz, das Sie gegenüber der Behörde zur Sanierung von Boden, Gewässer und Artenvielfalt verpflichtet – ein öffentlich-rechtlicher Anspruch, den die klassische Haftpflicht nicht abbildet. Abgedeckt wird das über die Umwelthaftpflicht- und die Umweltschadensversicherung, und beide setzen voraus, dass die Anlagen richtig erfasst sind. Deshalb ist die erste Frage im Gespräch immer dieselbe: Welche Anlagen haben Sie, und was steht in Ihrer Anlagenliste?

Vernetzte Fertigung, Werkverkehr, Mitarbeiter: was noch dazugehört

Drei Themen kommen fast immer dazu, und alle drei fallen bei der jährlichen Vertragsdurchsicht gern hinten runter. Erstens Cyber: Sobald Maschinendaten, Auftragsplanung und Fernwartung vernetzt sind, ist ein Produktionsstillstand nach einem Angriff ein realistisches Szenario und der teure Teil ist nicht das Lösegeld, sondern der Stillstand und die Wiederherstellung. Zweitens der Werkverkehr: Eigene Lkw und Anhänger sind eine Flotte, und Flotten sind unser erklärter Schwerpunkt. Drittens die Mitarbeiter. In einem Markt, in dem Fachkräfte knapp sind, sind betriebliche Altersversorgung und eine Gruppenunfallversicherung, die auch in der Freizeit gilt, ein Argument im Einstellungsgespräch und für Sie steuerlich sauber aufsetzbar, abgestimmt mit Ihrem Steuerberater. Wir gehen die drei Punkte einmal im Jahr mit Ihnen durch, damit sie nicht liegen bleiben.

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Unser Team am Standort ERGO Versicherung Benjamin Zimmermann
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