Basisrente Rürup: für wen sich die Vorsorge rechnet und für wen nicht

Basisrente Rürup: für wen sich die Vorsorge rechnet und für wen nicht

Was ist die Basisrente, und für wen ist sie gedacht?

Die Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, ist die private Altersvorsorge für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer, also für alle, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Wir beraten dazu aus Ohlsbach im Ortenaukreis, per Video, Telefon oder im Büro. Der Kern in einem Satz: Sie zahlen Beiträge ein, ziehen sie als Sonderausgaben ab und bekommen später eine lebenslange Rente, die versteuert wird. Auf dieser Seite steht, für wen sich das rechnet und für wen nicht.

Wie viel kann ich 2026 als Sonderausgaben geltend machen?

Beiträge zur Basisrente können Sie 2026 bis zu 30.826 Euro als Sonderausgaben geltend machen, bei Zusammenveranlagung bis zu 61.652 Euro (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG). Davon werden seit 2023 volle 100 Prozent berücksichtigt. Der Betrag ist an die knappschaftliche Rentenversicherung gekoppelt und ändert sich jährlich. In voller Höhe steht er nicht jedem offen, dazu der nächste Abschnitt. Die Kehrseite gehört dazu: Die spätere Rente ist steuerpflichtig, bei Rentenbeginn 2026 zu 84 Prozent. Quelle: Deutsche Rentenversicherung 2026.

Was bedeutet nachgelagerte Besteuerung für meine spätere Rente?

Nachgelagert heißt: Der Staat verzichtet heute auf Steuer und holt sie später. Wer 2026 in Rente geht, versteuert 84 Prozent der Rente, der Rest bleibt als Rentenfreibetrag unversteuert. Der Anteil steigt um 0,5 Prozentpunkte je Jahrgang, ab Rentenbeginn 2058 ist die Rente voll steuerpflichtig. Der Freibetrag wird im ersten vollen Rentenjahr festgeschrieben und gilt dann dauerhaft. Ob unter dem Strich etwas übrig bleibt, hängt an Ihrem Steuersatz heute und im Alter. Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Meldung vom 16. Februar 2026.

Wie sieht das in einer Beispielrechnung aus?

Beispiel, keine Zusage: 45 Jahre alt, ledig, 10.000 Euro Jahresbeitrag, angenommener Grenzsteuersatz 42 Prozent. Der Beitrag ist 2026 voll abziehbar, die Steuerminderung liegt bei rund 4.200 Euro. Diese Annahmen sind gesetzt, nicht gemessen: Ihr tatsächlicher Grenzsteuersatz, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag verschieben das Ergebnis. Dem steht die Besteuerung der Rente gegenüber, bei Rentenbeginn 2026 zu 84 Prozent. Die Rechnung mit Ihren Zahlen macht Ihr Steuerberater. Quelle: § 10 EStG, Stand 2026.

Gilt der Höchstbetrag auch für Angestellte und Beamte?

Nicht in voller Höhe. Wer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, rechnet seine Beiträge dorthin auf den Höchstbetrag an, Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil zusammen; anschließend wird der Arbeitgeberanteil wieder abgezogen. Wer 2026 an der Beitragsbemessungsgrenze verdient, hat damit noch rund 12.000 Euro Spielraum, bei mittleren Einkommen deutlich mehr. Bei Beamten und bei Geschäftsführern mit Versorgungszusage kürzt § 10 Abs. 3 EStG zusätzlich. Quelle: § 10 EStG, eigene Berechnung 2026.

Komme ich vor dem Ruhestand wieder an das Geld?

Nein, und das ist der wichtigste Satz auf dieser Seite. Ein Basisrentenvertrag ist nicht kündbar, nicht übertragbar, nicht beleihbar und nicht in einer Summe auszahlbar. Ein Kapitalwahlrecht gibt es nicht. Ausgezahlt wird ausschließlich als lebenslange Rente, bei Verträgen ab 2012 frühestens mit 62 Jahren. Wer flexibel bleiben muss, ist mit einem anderen Weg besser bedient. Diese Bindung ist der Preis für den vollen Sonderausgabenabzug. Quelle: § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG.

Basisrente oder die neue geförderte Altersvorsorge ab 2027?

Zum 1. Januar 2027 startet die neue geförderte Altersvorsorge. Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer können dann daran teilnehmen, auch ohne Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Das ist eine Erweiterung, aber kein Ersatz: Zulage und Sonderausgabenabzug folgen unterschiedlichen Regeln, beide Wege lassen sich nebeneinander nutzen. Was die Reform sonst ändert, steht auf unserer Seite zur Rentenreform 2027. Quelle: BMF 2026, Deutsche Rentenversicherung 2026.

Wie finde ich heraus, ob sich das für mich rechnet?

Für das Gespräch hilft es zu wissen, wie Sie versichert sind: selbstständig, angestellt, verbeamtet, oder mit einer Versorgungszusage. Danach richtet sich, welcher Rahmen Ihnen offensteht. Die steuerliche Einordnung macht Ihr Steuerberater, wir bringen die Produktseite ein. Schreiben Sie uns über den WhatsApp-Button, nennen Sie Ihr Anliegen und einen passenden Zeitraum. Beratung läuft per Video, Telefon oder bei uns in der Oberen Au in Ohlsbach. Vertragsunterlagen, Steuerbescheide und Gesundheitsdaten bitte nicht über WhatsApp.

Hinweis zu steuerlichen Angaben

Die Angaben auf dieser Seite sind eine allgemeine Information über den gesetzlichen Rahmen, Stand August 2026. Sie sind keine steuerliche Beratung und ersetzen sie nicht. Als Versicherungsvertreter sind wir zur Hilfeleistung in Steuersachen nicht befugt; für Ihre persönliche Lage ist ein Steuerberater oder eine andere nach § 3 StBerG befugte Person zuständig. Steuervorteilen in der Ansparphase steht die Besteuerung der Leistungen im Alter gegenüber. Beispielrechnungen sind unverbindlich. Gesetzesänderungen bleiben vorbehalten.

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