Rentenreform 2027: Was jetzt mit Ihrem Riester-Vertrag passiert

Rentenreform 2027: Was jetzt mit Ihrem Riester-Vertrag passiert

Was ändert sich zum 1. Januar 2027 bei der geförderten Altersvorsorge?

Die Rentenreform 2027 beschäftigt derzeit viele Sparer im Ortenaukreis. Der Bundesrat hat das Altersvorsorgereformgesetz am 8. Mai 2026 verabschiedet. Zum 1. Januar 2027 startet eine neue staatliche Förderung, neue Riester-Verträge kommen dann nicht mehr hinzu. Für Ihren bestehenden Vertrag ändert sich zunächst nichts. Auf dieser Seite erklären wir Ihnen, was die Reform bedeutet, welche Wahl Sie haben, ab wann sich ein Wechsel rechnet. Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Meldung vom 8. Mai 2026.

Muss ich meinen Riester-Vertrag jetzt kündigen?

Nein. Für Riester-Verträge mit Abschluss vor dem 1. Januar 2027 gilt ein Bestandsschutz. Das Bundesministerium der Finanzen schreibt dazu, dass Sie Ihren bestehenden Riester-Vertrag wie gewohnt mit der bisherigen steuerlichen Förderung weiterführen können. Es gibt keine Zwangsumstellung, keine Kündigung, keine Rückzahlung bereits erhaltener Zulagen. Wer nichts tut, verliert nichts. Quelle: Bundesministerium der Finanzen, Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge, 2026.

Kann ich nur die Förderung wechseln, ohne den Vertrag zu tauschen?

Ja. Sie können gegenüber Ihrem Anbieter erklären, dass Sie mit Ihrem bestehenden Vertrag in die neue steuerliche Förderung wechseln möchten. Die übrigen Konditionen bleiben unverändert: Beitragsgarantie, Rentenfaktor, Anlagestrategie, Kostenstruktur. Der Vertrag wird dabei nicht beitragsfrei gestellt, er läuft mit laufendem Beitrag weiter. Beide Fördersysteme parallel zu nutzen ist nicht möglich. Zu Frist, Widerruf, technischer Umsetzung liegen noch keine abschließenden Angaben vor. Quelle: BMF 2026.

Wie hoch ist die neue Zulage?

Die neue Grundzulage richtet sich nach Ihrem Eigenbeitrag. Für die ersten 360 Euro im Jahr gibt es 50 Cent je eingezahltem Euro, für weitere Beiträge bis 1.440 Euro noch 25 Cent je Euro. Damit sind bis zu 540 Euro Grundzulage im Jahr möglich, bisher waren es 175 Euro. Je Kind kommt 1 Euro je eingezahltem Euro bis zu einem Eigenbeitrag von 300 Euro hinzu. Der Mindesteigenbeitrag liegt bei 120 Euro im Jahr, also 10 Euro im Monat. Quelle: Deutsche Rentenversicherung 2026, ERGO 2026.

Ab welchem Beitrag lohnt sich die neue Förderung?

Die neue Förderung ist nicht für jeden günstiger. Der Vergleichspunkt ist die bisherige Grundzulage von 175 Euro. Bei 300 Euro Eigenbeitrag im Jahr ergibt die neue Rechnung 150 Euro, also 25 Euro weniger. Bei 350 Euro sind beide Systeme gleichauf. Bei 924 Euro, das sind 77 Euro im Monat, ergeben sich 321 Euro, also 146 Euro mehr. Bei 1.800 Euro sind es 540 Euro. Die Werte gelten für Sparer ohne Kinder. Quelle: eigene Berechnung nach der Zulagenformel, Stand 2026.

Warum die neue Förderung für Familien ein Nachteil sein kann

Bei mehreren Kindern fällt die bisherige Förderung oft deutlich besser aus. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft rechnet für einen Alleinverdiener mit drei Kindern bei 32.000 Euro Einkommen vor: nach bisherigem Recht 1.250 Euro Zulagen bei 120 Euro Eigenbeitrag, nach neuem Recht 480 Euro bei 240 Euro Eigenbeitrag. Für Familien, ebenso für Menschen mit kleinem Einkommen, lohnt sich ein Wechsel häufig nicht. Prüfen Sie das, bevor Sie eine Erklärung abgeben. Quelle: GDV 2026.

Was ändert sich beim Sonderausgabenabzug?

Der Sonderausgabenabzug steigt auf 1.800 Euro im Jahr zuzüglich Ihres Zulagenanspruchs. Bei voller Grundzulage sind das 2.340 Euro. Das Finanzamt führt weiterhin die Günstigerprüfung durch, vergleicht also die Zulage mit Ihrer Steuerersparnis. Bei höherem Einkommen kann das die Rechnung drehen. Ob das auf Sie zutrifft, stimmen wir mit Ihrem Steuerberater ab. Eine steuerliche Beratung leisten wir nicht. Quelle: Deutsche Rentenversicherung 2026.

Welche vier Wege habe ich mit meinem Altvertrag?

Erstens: alles lassen, wie es ist. Beiträge laufen weiter, Kapital bleibt, Garantie bleibt. Zweitens: nur die Förderung wechseln. Auch dabei bleiben Beiträge, Kapital, Garantie unverändert. Drittens: den Vertrag beitragsfrei stellen. Die Beiträge stoppen, das Kapital bleibt liegen. Viertens: das Kapital in ein Altersvorsorgedepot übertragen. Dieser Übertrag ist zulagenunschädlich, die Beitragsgarantie von 100 % entfällt dabei. Quelle: BMF 2026.

Wie finde ich heraus, was für mich richtig ist?

Ob sich ein Wechsel für Sie rechnet, hängt an drei Zahlen: Ihrem Eigenbeitrag, Ihrem Einkommen, der Zahl Ihrer Kinder. Wir rechnen Ihnen beide Varianten durch, bevor Sie etwas unterschreiben. Schreiben Sie uns eine Nachricht über den WhatsApp-Button, nennen Sie kurz Ihr Anliegen, dazu einen passenden Zeitraum. Wir antworten mit einem Terminvorschlag. Beratung läuft per Video, Telefon, WhatsApp oder bei uns in der Oberen Au in Ohlsbach. Vertragsunterlagen, Gesundheitsdaten bitte nicht über WhatsApp.

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