Reiseversicherung und Reiserücktritt: persönlich beraten in der Ortenau

Reiseversicherung und Reiserücktritt: persönlich beraten in der Ortenau

Wann ist eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll?

Reiseversicherungen werden meist in fünf Minuten online abgeschlossen und im Schadenfall fehlt etwas Wichtiges. Wir beraten dazu von Ohlsbach aus in der ganzen Ortenau, vor der Buchung statt danach. Eine Reiserücktrittsversicherung greift, wenn Sie eine gebuchte Reise vor Antritt nicht antreten können und dafür Stornokosten entstehen. Je näher der Reisetermin rückt, desto höher sind diese Kosten und bei Pauschalreisen und Ferienwohnungen oft ein erheblicher Teil des Reisepreises. Versichert sind in der Regel bestimmte, in den Bedingungen genannte Gründe: unerwartete schwere Erkrankung, Unfall, Tod, Schwangerschaft oder der Verlust des Arbeitsplatzes. Wer aus anderen Gründen absagt, zahlt selbst. Genau hier liegt das häufigste Missverständnis. Wichtig ist der Zeitpunkt: Der Vertrag muss in der Regel kurz nach der Buchung geschlossen werden. Wer erst abschließt, wenn sich Probleme abzeichnen, hat meist keinen Schutz mehr.

Einzelvertrag oder Jahresvertrag – was passt besser?

Bei der Reiseversicherung stellt sich diese Frage zuerst. Ein Einzelvertrag deckt eine bestimmte Reise ab und wird bei der Buchung geschlossen. Ein Jahresvertrag deckt alle Reisen eines Jahres und meist bis zu einer bestimmten Reisedauer je Reise. Die Faustregel: Wer einmal im Jahr in den Urlaub fährt, kommt mit Einzelverträgen aus. Wer mehrfach im Jahr verreist, Städtereisen bucht, beruflich unterwegs ist oder Kinder in der Familie hat, fährt mit einem Jahresvertrag meist einfacher schon deshalb, weil niemand mehr daran denken muss. Klären Sie beim Jahresvertrag drei Punkte: Wer ist mitversichert, wie lange darf eine einzelne Reise dauern, und gilt der Schutz auch im Inland? Wenn Sie bereits eine Reiseversicherung über eine Kreditkarte oder einen Verband haben: Bringen Sie die Unterlagen mit. Doppelter Schutz kostet Geld und bringt im Schadenfall nichts.

Was zahlt die Krankenkasse bei Behandlung im Ausland?

Wer aus der Ortenau ins Ausland reist, sollte das vorher wissen: Die gesetzliche Krankenversicherung leistet im europäischen Ausland nur eingeschränkt und außerhalb Europas in der Regel gar nicht. Was fehlt, ist vor allem der medizinisch sinnvolle Rücktransport nach Hause. Er ist im Ernstfall der teuerste Einzelposten einer Reise. Achten Sie deshalb auf die Formulierung in den Bedingungen: „medizinisch sinnvoll und vertretbar“ ist weiter gefasst als „medizinisch notwendig“. Das ist kein Detail, sondern entscheidet im Zweifel darüber, ob der Rücktransport übernommen wird.

Was tun, wenn Sie die Reise absagen oder abbrechen müssen?

Wenn eine Reise ausfällt, entscheidet die Reihenfolge. Stornieren Sie zuerst beim Reiseveranstalter, beim Vermieter oder bei der Fluggesellschaft. Die Stornokosten steigen mit jedem Tag. Melden Sie den Fall danach unverzüglich der Versicherung. Bereithalten sollten Sie: die Buchungsbestätigung, die Stornorechnung, bei Krankheit eine ärztliche Bescheinigung mit dem Datum der Erstdiagnose und, wenn vorhanden, die Versicherungsnummer. Warten Sie mit dem Arztbesuch nicht bis nach dem Storno. Sind Sie bereits unterwegs und müssen abbrechen, rufen Sie vor teuren Entscheidungen die Notrufnummer Ihres Vertrags an, vor allem, bevor ein Rücktransport organisiert wird.

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Unser Team am Standort ERGO Versicherung Benjamin Zimmermann
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